Handballabteilungen kommen wieder in Bewegung – noch ohne Ball

Als Basis hierfür dienten die Verordnungen der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg, die Empfehlungen der Landesverbände Hessen und Baden als auch der 8-Stufenplan des DHB. Für die Verantwortlichen galt es, aus dem Dickicht der Verordnungen eine für den TSV tragbare Einstiegslösung zu finden.

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Die Prämissen des TSV Birkenau:

  • Menschen mit Vorerkrankungen, in Risikogruppen oder mit Corona-spezifischen Symptomen ist die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen grundsätzlich untersagt
  • Es gelten bei allen Aktivitäten die einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln
  • Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen
  • Alle gemeinsamen (>2 Pers) Trainingsaktivitäten finden grundsätzlich Outdoor statt
  • Eine Interaktion mit Sportgeräten zwischen TrainingspartnerInnen ist untersagt
  • Jeglicher Einsatz von Handbällen ist untersagt
  • Die Anwesenheiten bei Kleingruppentrainings sind durch den Übungsleiter/die Übungsleiterin zu erfassen
  • Die Übungsleiter/Übungsleiterinnen stellen die Einhaltung der Regeln sicher

Auf Basis dieser Prämissen sind ab sofort und bis auf weiteres für die Handballabteilungen folgende Stufen nach DHB möglich:

Stufe 1             Autonomes Training ggf. nach
                            Trainingsplan                                   

Stufe 2            Individualtraining mit PartnerIn oder TrainerIn

Stufe 3            Handballspezifisches Training in Kleingruppen unter Anleitung.
                            Noch ohne Handball!
                            Kleingruppen bis zu max. 5 Personen

Hinweis zu Kleingruppentraining:
Bei ausreichend großer Trainingsfläche, wie z.B. Tannenbuckel, ist ein Training mit mehreren (bis zu vier) Kleingruppen à fünf Personen möglich.
Nutzung des Tannenbuckels bitte über Geschäftsstelle abstimmen.

Als weitere Orientierung dienen die Ausführungen zum Acht Stufenplan des DHB: https://www.dhb.de/de/redaktionsbaum/verband/20200430-returntoplay-amateursport/

Die Festlegung des mannschaftsspezifischen Trainingsbeginns (Datum) obliegt den jeweils verantwortlichen Übungsleiter/der Übungsleiterin und ist abhängig von den individuellen Notwendigkeiten. Es gelten dann die zum Zeitpunkt des Trainingsbeginns festgelegten Bestimmungen.
Präsidium und Abteilungsteams „Handball“ prüfen die Gesetzeslage in regelmäßigen Abständen und geben nach Möglichkeit weitere Stufen nach DHB für den Trainingsbetrieb frei.

Das Präsidium                        Die Handballabteilungen

Weiterführende Links:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht#Sportbetrieb