AKTUELL: 2G-Regel im Sportbetrieb in Hessen

Weitere Verschärfung der Corona-Regeln im Sportbetrieb

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes werden die Corona-Regeln für den Sportbetrieb in Hessen zum 25.11.2021 weiter verschärft!

Bei Auswärtsspielen: Bitte entsprechende Regelung in BaWü beachten!

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung für den Sportbetrieb im Überblick (Quellen: www.hessen.de; Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)

Hier die Regelungen in Hessen:

  • 2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand)
    von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wie z.B. Frisöre)
  • 3G-Regelung für Beschäftigte
    Eine Sonderregelung besteht zudem für Beschäftigte in Sportstätten: Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten des Betriebes (hier also: der Sportstätte) müssen sie nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G).
    Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.

Definitionen (Quelle: www.hessen.de)
2G = Geimpft oder genesen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre & Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

3G = Genesen, geimpft oder getestet.

2G+ = Geimpft oder genesen und zusätzlich mit Antigen-Schnelltest getestet. Ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Neue Corona Verordnung 3G+ ab 11.11.2021


Seit 11.11.2021 gelten in Hessen verschärfte 3-G Regeln: 3G+
Diese haben wir in der Folge für unsere Übungsleiter*innen, Verantwortliche und Fans hier kurz und bündig zusammengefasst und bitten um Beachtung.

Bei Anwendung von 3G+ kann man folgende Fälle bezogen auf die Testnachweise für Nicht geimpfte/Nicht immunisierte Personen bilden:

Kinder unter 6 Jahren:  kein Nachweis erforderlich

Kinder, die noch nicht eingeschult sind:  kein Nachweis erforderlich

Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aus Hessen:
Schulisches Testheft bzw. negativer Antigentest

Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aus Bundesländern
in denen es kein Testheft gibt:

Schüler*innenausweis bzw. negativer Antigentest

NEU! Erwachsene: Nachweis negativer PCR-Test (max. 48H alt)
Ausnahmen:
Trainer/Betreuer/Schiri/Zeitnehmer/ Physio/… werden als Bedienstete des Vereines Arbeitnehmer*innen gleichgestellt: negativer Antigentest ausreichend

Genesene/geimpfte Personen:                                                             Impfzertifikat/Genesenenzertifikat (auch elektronische Nachweise)

 Eine Anwesenheitserfassung ist weiterhin nicht notwendig.           

Mehr Information gibt es wie immer hier:
http://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Eure Vorstände und Jugendleitungen



Weitere Corona Lockerungen – TSV Birkenau macht Training Indoor möglich!

Das Präsidium und die Leitungskreise der Handballabteilungen des TSV Birkenau haben sich in dieser Woche auf weitere Schritte auf dem Weg zu einem geregelten Trainingsbetrieb geeinigt. Als Basis hierfür dienten die aktualisierten Verordnungen des Bundeslandes Hessen, die Empfehlungen des Bundeslandes Baden-Württemberg, der Landessportverbände Hessen und Baden sowie die Empfehlungen weiterer Sportverbände (BHV, HHV, DOSB, …).

„Weitere Corona Lockerungen – TSV Birkenau macht Training Indoor möglich!“ weiterlesen

Wichtige Corona-Info bezüglich Trainingsbetrieb und Hallenschließungen

Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der gebotenen Vorsicht finden weiterhin keine Trainingseinheiten und sonstige Veranstaltungen für alle Bereiche im TSV statt. Daneben bleiben auf Anordnung der Träger unverändert die Hallen geschlossen.

Sobald bezüglich der Sportvereine Öffnungen der Regeln abzusehen sind, werden wir Euch informieren! Wir halten uns hier strikt an die Vorgaben der Verbände und werden die weitere Entwicklung zeitnah beobachten.
Fragen könnt ihr gerne an die Geschäftsstelle leiten. Sie werden dort im angemessenen Zeitrahmen aufgenommen und beantwortet.

Danke für Eure Geduld und Unterstützung! Und denkt dran:
We Stay@Home!

Wichtige Info für die Handball-Jugendmannschaften:
Für die kommende Saison 2020/2021 finden keine Qualifikationsturniere statt!

“ Bezüglich der Staffelzusammensetzung wurde bereits eine Arbeitsgruppe innerhalb des BHV zusammengestellt. Der BHV ist hier stark abhängig von dem Vorgehen zur Bildung der Jugendbundesliga und der BWOL-Jugendspielklassen. Wie alljährlich wird die Staffelzusammensetzung spätestens am 30. Juni feststehen. „(Quelle: BHV)

Der Vorstand des TSV Birkenau e.V.