Neue Corona Verordnung 3G+ ab 11.11.2021


Seit 11.11.2021 gelten in Hessen verschärfte 3-G Regeln: 3G+
Diese haben wir in der Folge für unsere Übungsleiter*innen, Verantwortliche und Fans hier kurz und bündig zusammengefasst und bitten um Beachtung.

Bei Anwendung von 3G+ kann man folgende Fälle bezogen auf die Testnachweise für Nicht geimpfte/Nicht immunisierte Personen bilden:

Kinder unter 6 Jahren:  kein Nachweis erforderlich

Kinder, die noch nicht eingeschult sind:  kein Nachweis erforderlich

Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aus Hessen:
Schulisches Testheft bzw. negativer Antigentest

Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aus Bundesländern
in denen es kein Testheft gibt:

Schüler*innenausweis bzw. negativer Antigentest

NEU! Erwachsene: Nachweis negativer PCR-Test (max. 48H alt)
Ausnahmen:
Trainer/Betreuer/Schiri/Zeitnehmer/ Physio/… werden als Bedienstete des Vereines Arbeitnehmer*innen gleichgestellt: negativer Antigentest ausreichend

Genesene/geimpfte Personen:                                                             Impfzertifikat/Genesenenzertifikat (auch elektronische Nachweise)

 Eine Anwesenheitserfassung ist weiterhin nicht notwendig.           

Mehr Information gibt es wie immer hier:
http://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Eure Vorstände und Jugendleitungen