Saisonunterbrechung im BHV und den beiden Bezirken AES und RNT!

Die Corona Pandemie zeigt die nächsten Auswirkungen für den TSV Birkenau

Die Spieltechnik des BHV unterbricht die Saison in allen Alters- und Leistungsklassen des BHV inklusive der Bezirke . Stand heute wird die Saison zum 15.01. fortgesetzt.

Hier der Link zum Originaltext:
Saisonunterbrechung im BHV und den beiden Bezirken AES und RNT | BHV – Badischer Handball-Verband (badischer-hv.de)

Die BWOL-Teams des TSV Birkenau sind davon bisher nicht betroffen. Hier wird der Spielbetrieb unter Anwendung der 2G+ Regel (incl. Ausnahmen*) wieder aufgenommen. Dies kommt zur Anwendung bei Spielen in Baden-Württemberg auf Basis der Corona-Verordnung des Landes BW.

In Hessen (also bei Heimspielen unserer BWOL-Teams) gilt eine nach Anzahl der Zuschauer gestaffelte Regel: Bis 100: 2G; bis 250: 2G+(ohne Ausnahmen); über 250: behördliche Genehmigung.
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)

Das Heimspiel am 11.12.2021 findet unter der 2G-Regel statt und ist auf 100 Zuschauer begrenzt.

*geboosterte Personen und geimpfte Personen, deren Impfung nicht älter als 6 Monate ist, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Männliche Handball-Abteilung erhält T-Shirt-Spende von Gregor Sattler

Gregor Sattler, Geschäftsführer der Firma Sattler Bau, überreichte Sophie Platzer und Roland Weber 90 T-Shirts für die männliche Handball-Abteilung.

Gregor Sattler zeigte sich sichtlich beeindruckt, was im männlichen Bereich des TSV Birkenau alles geleistet wird. „Nachdem der Sattler-Cup im zweiten Jahr in Folge pandemiebedingt ausfallen musste, möchte ich mit dieser symbolischen Geste die Vereinsarbeit des TSV Birkenau würdigen.“

Sophie Platzer bedankte sich im Namen der männlichen Abteilung: „Wir wissen diese großzügige Spende sehr zu schätzen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Gregor Sattler für diese tolle Unterstützung.“

AKTUELL: 2G-Regel im Sportbetrieb in Hessen

Weitere Verschärfung der Corona-Regeln im Sportbetrieb

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes werden die Corona-Regeln für den Sportbetrieb in Hessen zum 25.11.2021 weiter verschärft!

Bei Auswärtsspielen: Bitte entsprechende Regelung in BaWü beachten!

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung für den Sportbetrieb im Überblick (Quellen: www.hessen.de; Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)

Hier die Regelungen in Hessen:

  • 2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand)
    von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wie z.B. Frisöre)
  • 3G-Regelung für Beschäftigte
    Eine Sonderregelung besteht zudem für Beschäftigte in Sportstätten: Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten des Betriebes (hier also: der Sportstätte) müssen sie nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G).
    Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.

Definitionen (Quelle: www.hessen.de)
2G = Geimpft oder genesen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre & Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

3G = Genesen, geimpft oder getestet.

2G+ = Geimpft oder genesen und zusätzlich mit Antigen-Schnelltest getestet. Ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.